Die Zuzahlung zu Medikamenten und Hilfsmittel, z.B. Hörgeräte oder Rollstühle, beträgt künftig generell 10 %, mindestens aber 5 ¤ und höchstens 10 ¤.
Kostet ein Präparat weniger als 5 ¤, muss der Kassenpatient kmplett selber bezahlen.
Keine Erstattung gibt es künftig für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und solche, die überwiegend zur Verbesserung des persönlichen Wohlbefindens dienen, etwa Appetit-Hemmer, Haarwuchsmittel oder das Potenzmittel Viagra.
Auch bei Heilmitteln und bei häuslicher Krankenpflege müssen die Patienten zuzahlen.
Die Zuhalung beträgt 10 % der Kosten zzgl. 10 ¤ je Verordnung.
Wer sich 6 Massagen verschreiben lässt, muss also 10 % der Rechnung plus 10 ¤
für die Verschreibung bezahlen.
Für die Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen gilt die Grenze von 2 % des Jahresbruttoeinkommens. Dabei werden auch Miet- und Kapitalerträge eingerechnet.
Bei chronisch Krank -die bisheer von der Zuzahlung befreit waren- leigt die Belastungsgrenze bei 1 %.
Für Eltern verringern sich die Belastungsobergrenze je Kind und Jahr um 3648 ¤, für den Ehepartner kommt noch ein Freibetrag von 4347 ¤ hinzu.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen generell befreit.
Bei Sozialhilfeempfängern orientiert sich die Belastungsgrenze am Regelsatz des Haushaltsvorstands.
Ein chronisch kranker Sozialhilfebezieher muss danach jährlich rund 36 ¤ zuzahlen.
Eine Praxisgebühr von 10 ¤ wird fällig beim ersten Arzt- und Zahnarztbesuch im Quartal, auch wenn es dabei nur um die Ausstellung eines Rezepts geht.
Wird der Patient an einen andeeren Arzt überwiesen, wird keine neue Praxisgebühr fällig.
Von der Gebühr befreit sind bestimmte Vorsorgeuntersuchungen und auch Schutzimpfungen.
Die Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalten beträgt künftig 10 ¤ ( bisher 9¤ ) pro Tag und muss für maximal 28 Tage ( bisher 14 Tage ) im Kalenderjahr gezahlt werden.
Dieselben Kosten können noch einmal Fällig werden, wenn der Patient anschließend in stationäre Rehabilitation geht.
Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung -etwa Taxisfahrten- werden grundsätzlich nicht mehr von der Kasse übernommen.
Wenn es zwingende medizinische Gründe gibt, kann die Kasse eine Genehmigung erteilen.
Brillengläser sind aus dem Zuschuss-Katalog der Kassen gestrichen, nicht jedoch für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und schwer sehbeeinträchtigite Menschen.
nach obenZahnersatz ( Brücken, Kronen u.a. ) Finzieren die Kassen bis Ende 2004 noch über den regulären Kassenbeitrag.
Von 2005 an müssen die Mitglieder für diese Leistung einen weiteren Beitrag von voraussichtlich 10 ¤ an ihre Kasse zahlen.
Sie können auch eine private Zahnersatzversicherung abschließen.
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge entrichtet werden müssen auf 3487,50 ¤.
nach obenDie Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente dürfen bei der Ermittlung der geleisteten Zuzahlungen nicht berücksichtig werden.
Das Sammeln von Quittungen ist daher nicht notwendig.
Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass diese Medikamente künftig voll in die Eigenverantwortung des Versicherten fallen und nicht mehr von den Krankenkassen finanziert werden dürfen.
Ausnahmen gibt es nur für Kinder bis 12 Jahren, entwicklungsgestörte Jugendliche bis 18 Jahren und für wenige Medikamente bei lebensbedrohlichen Erkrankungen, die in einer speziellen Liste definiert werden. In allen anderen Fällen muss der Versicherte die Kosten vollständig und entgültig selbst tragen.
(AOK Hessen, Abteilung Arzeneimittel)
Zwei Wochen Antibiotika bei einer Borreliose sind viel zu kurz, Standart sind mittlerweile 3 - 4 Wochen.
Unerklärliche Schmerzen können schon von einer Borreliose verursacht werden.
Wenn Sie möchten können Sie uns jederzeit unter 0561 / 817912 anrufen
B. Ringeler-Leipholz
SHG Kassel