Borreliose SHG Kassel Stadt und Land FAQ (häufig gestellte Fragen)

Kategorie: Index -> Borreliose und Recht

Frage

Antwort

Gilt ein Zeckenstich als Unfall?

Ein Zeckenstich gilt nach den Versicherungsrecht,
als ein "Ereigniss, welches von aussen auf den Menschen einwirkt"
also ein Unfall.
Es gibt einige Unfallversicherungen, welche einen Zeckenstich / Borreliose
als Unfall in ihren Policen aufführen.
Dies bestätigt auch das Urteil vom Amtsgericht Dortmund.

- zu finden unter Artikelsammlung - Borreliose und Recht

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